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1. Kinder- und Jugendhilfe

„Vorläufige Schutzmaßnahmen umfassen die Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen sowie die Herausnahme eines jungen Menschen bei Gefahr im Verzug.“ Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der zum Schutz Jugendämter von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder aufgrund von Hinweisen Anderer (etwa der Polizei oder von Erziehern) in Obhut und bringen sie in einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim.

Wie sieht die Realität aus? Werden nur junge Menschen bei Gefahr in Verzug in Obhut genommen? Sind vorläufige Schutzmaßnahmen tatsächlich kurzfristige Maßnahmen?

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