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Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastung mehr

Verfasst: Sa 14. Okt 2017, 05:10
von kjh-mov
Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastung mehr

Seit 2013 können Prozesskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dies kürzlich nun auch für Scheidungskosten bestätigt.

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[1] Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastung mehr, www.weka.de, aufgerufen am 14.10.2017