Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastung mehr
Verfasst: Sa 14. Okt 2017, 05:10
[1] Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastung mehr, www.weka.de, aufgerufen am 14.10.2017Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastung mehr
Seit 2013 können Prozesskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dies kürzlich nun auch für Scheidungskosten bestätigt.
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